Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

KesCar Valet Parking

Geltung der AGB

Diese AGB gelten für sämtliche Angebote und Leistungen der Firma KesCar Valet Parking. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.

Bei Abweichungen von den AGB der Firma KesCar Valet Parking wird der Kunde informiert und muss diese durch seine Unterschrift bestätigen.

Diese AGB gelten auch dann, wenn KesCar Valet Parking in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Leistungen vorbehaltlos ausführt.

Mitarbeiter oder sonstige Beauftragte des Anbieters sind nicht berechtigt oder bevollmächtigt, mündliche oder schriftliche Vereinbarungen mit dem Kunden im Zusammenhang mit dem Vertrag zu treffen, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen. Dies gilt nicht bei gesetzlicher Vertretungsmacht, z. B. aufgrund vertretungsberechtigter Organstellung oder als Prokurist.

Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Anbieter ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Anbieter auf Schreiben Bezug nimmt, die Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter enthalten oder auf solche verweisen, liegt darin kein Einverständnis mit deren Geltung.

Vertragsabschluss

Der komplette Angebotsumfang von KesCar Valet Parking ist freibleibend und unverbindlich.

Mit der Annahme einer Buchungsanfrage durch KesCar Valet Parking kommt zwischen dem Kunden und KesCar Valet Parking ein Mietverhältnis zustande.

Das Akzeptieren der AGB durch den Kunden ist Voraussetzung für einen wirksamen Vertragsabschluss zwischen KesCar Valet Parking und dem Kunden.

Die Mitarbeiter oder sonstigen Beauftragten der Firma KesCar Valet Parking sind – soweit nicht anders vereinbart – keine gesetzlichen Vertretungsberechtigten.
Mitarbeiter können insbesondere nicht als Prokuristen handeln.

Mietvertrag und Valet-Service

Die Übergabe des Kundenfahrzeugs erfolgt am Flughafen Düsseldorf.

Mit der Fahrzeugübergabe kommt ein zusätzlicher Valet-Parkvertrag zwischen KesCar Valet Parking und dem Kunden zustande.

Das Kundenfahrzeug wird auf direktem Wege auf das Gelände von KesCar Valet Parking gebracht.

KesCar Valet Parking stellt dem Kunden für die gebuchte Dauer einen unbestimmten Stellplatz zur Verfügung.

KesCar Valet Parking ist berechtigt, das Fahrzeug auf ein nahegelegenes zweites oder drittes Gelände zu überführen und dort abzustellen.

KesCar Valet Parking steht wegen Forderungen aus dem Mietvertrag ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein gesetzliches Pfandrecht am Fahrzeug zu.

Entfernt der Kunde das Fahrzeug nach Ablauf der Mietdauer nicht, entsteht keine stillschweigende Vertragsverlängerung gemäß § 545 BGB.

KesCar Valet Parking kann in diesem Fall eine Nutzungsentschädigung verlangen sowie das Fahrzeug auf Kosten des Kunden entfernen lassen.

Auf dem gesamten Betriebsgelände gilt die deutsche Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie Schritttempo.

Kunden haben den Anweisungen der Mitarbeiter von KesCar Valet Parking jederzeit Folge zu leisten.

Das Reparieren, Waschen oder Reinigen von Fahrzeugen sowie das Ablassen von Flüssigkeiten oder Lagern gefährlicher Gegenstände auf dem Gelände ist untersagt.

Der Kunde versichert, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß versichert und fahrbereit ist.

KesCar Valet Parking ist berechtigt, sich Führerschein und Versicherungsnachweis vorlegen zu lassen.

Der Kunde ist verpflichtet, korrekte Flugzeiten anzugeben.

KesCar Valet Parking haftet nur dann für eine verspätete Ankunft am Flughafen, wenn:

  • die Angaben des Kunden korrekt waren,
  • der Kunde mindestens 30 Minuten vor Check-in-Beginn erschienen ist,
  • und die Verspätung auf ein Verschulden von KesCar Valet Parking zurückzuführen ist.

Höhere Gewalt oder Verkehrsverzögerungen schließen eine Haftung aus.

Nach Landung muss der Kunde KesCar Valet Parking telefonisch kontaktieren, damit die Übergabe organisiert werden kann.

KesCar Valet Parking behält sich vor, alkoholisierte oder randalierende Personen von der Beförderung auszuschließen.

Zusätzliche Dienstleistungen

KesCar Valet Parking kann während der Mietzeit zusätzliche Dienstleistungen anbieten, z. B.:

  • Fahrzeugaufbereitung
  • Beulendoktor
  • Scheibenreparatur
  • weitere Fahrzeugservices

Diese Leistungen stellen jeweils einen separaten Vertrag dar.

Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Mit der verbindlichen Buchung verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung des vereinbarten Preises.
  2. Alle Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.
  3. Die Abrechnung erfolgt im 24-Stunden-Takt.
  4. Die Zahlung erfolgt zu Beginn der Abstellzeit in Euro.
  5. Nutzt der Kunde die gebuchten Leistungen nicht, bleibt der Zahlungsanspruch gemäß § 537 Abs. 1 BGB bestehen.
  6. Wird das Fahrzeug verspätet abgeholt, wird pro zusätzlichem Tag eine Nutzungsentschädigung von 100,00 € berechnet.
  7. Für Fahrzeuge mit Übergröße (z. B. Pick-ups oder Transporter) kann ein Aufpreis berechnet werden.
  8. Bei kurzfristigen Änderungen der Bring- oder Abholzeit kann eine Servicegebühr erhoben werden.
  9. Für Shuttle-Service kann eine Flughafengebühr erhoben werden.
  10. Für Valet-Service kann eine Flughafengebühr erhoben werden.

Rücktritt / Kündigung

Der Kunde oder KesCar Valet Parking können bis 24 Stunden vor Mietbeginn schriftlich oder per E-Mail vom Vertrag zurücktreten.

Erfolgt der Rücktritt später, kann eine Rücktrittspauschale von bis zu 80 % des Gesamtbetrages berechnet werden.

Ein Rücktritt während der Mietzeit ist ausgeschlossen.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

Haftung

Eine Haftung von KesCar Valet Parking ist ausgeschlossen, außer:

  • bei Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
  • oder bei vorsätzlicher bzw. grob fahrlässiger Pflichtverletzung.

Die Haftung ist auf typische und vorhersehbare Schäden begrenzt.

Bei:

  • Diebstahl,
  • Brand,
  • Hagel,
  • Sturm,
  • Unwetterschäden,
  • Vandalismus,
  • oder Einbruchdiebstahl

haftet grundsätzlich die Kaskoversicherung des jeweiligen Fahrzeugs.

KesCar Valet Parking haftet nicht für Wertgegenstände, die im Fahrzeug zurückgelassen werden.

Der Kunde haftet für Schäden, die durch technische Defekte seines Fahrzeugs verursacht werden.

KesCar Valet Parking haftet nicht für Schäden aus Gefälligkeitshandlungen wie:

  • Starthilfe,
  • Einparkhilfe,
  • Shuttle-Service,
  • Valet-Service.

Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von KesCar Valet Parking in Düsseldorf, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  3. Gerichtsstand ist Düsseldorf.

Schriftform und Nebenabreden

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

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